Helmholtz-Institute fürchten Steuernachforderung
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- Die deutsche Forschungslandschaft wird derzeit von Steuerfahndern genauestens unter die Lupe genommen. Quelle: fotolia
19.04.2012 -
Den deutschen Spitzeninstituten in der Helmholtz-Gemeinschaft drohen empfindliche Steuernachzahlungen. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) müssen zwei Helmholtz-Zentren mit Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro rechnen. Neben dem Forschungszentrum Jülich, das in der Biomedizin aktiv ist, ist auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) betroffen. Weitere Institute könnten nach einer Prüfung ebenfalls belangt werden. Setzten sich die Steuerbeamten durch, wäre dies eine erhebliche Bedrohung für die deutsche Wissenschafts-Elite.
DLR und Forschungszentrum Jülich wurden im vergangenen Jahr von Steuerprüfern durchleuchtet. Das Problem: seit Jahren reklamieren die Institute den Status eines Unternehmens für sich – offenbar auf einer wackligen gesetzlichen Grundlage. Der wirtschaftliche Vorteil ist immens: Auf Einkäufe wie Laborprodukte oder Investitionen in Großgeräte fällt keine Umsatzsteuer an – sie wird vom Finanzamt erstattet. Die Forscher sparen damit jährlich Millionen Euro, in dem sie Waren und Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei einkaufen. Doch ob die Wissenschaftszentren tatsächlich Unternehmen sind, darüber herrscht Streit. Letztlich beschäftigen sie sich vor allem mit Grundlagenforschung.
Dem Gesetz nach dürfen jedoch nur Ausgaben für produktnahe Anwendungsforschung von der Umsatzsteuer befreit werden, argumentieren die Betriebsprüfer. Aufwendungen für die Grundlagenforschung seien damit nicht inbegriffen. Einem Sprecher zufolge drohen nun allein dem DLR Rückforderungen von 300 Millionen Euro – eine enorme Belastung angesichts eines Budgets von weniger als 600 Millionen Euro (2010). Ob das DLR die Einschätzung der Betriebsprüfer teilt, wollte der Sprecher mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.
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Suche nach Lösungen hat begonnen
Die FTD zitiert ein Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), nach dem jedem Institut in der Helmholtz-Gemeinschaft eine durchschnittliche Nachzahlung von 40 Mio. Euro pro Jahr drohe. Davon wären dann auch namhafte Einrichtungen wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg oder das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig betroffen. Die Zeitung zitiert einen Sprecher des BMBF, der die Institute verteidigt: Helmholtz-Zentren seien „Großforschungsunternehmen“, die im Auftrag der Gesellschaft arbeiteten und deren Ergebnisse der wirtschaftlichen Verwertung dienten. Das Ministerium forderte daher eine schnelle Aufklärung durch den Gesetzgeber. Bis dahin sollten die Steuerprüfungen ausgesetzt werden. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen lehnte einen Kommentar ab. Die Helmholtz-Zentren werden zu 90% vom Bund gefördert. Den Rest geben die Länder. Derzeit werden mehrere Auswege aus dem Dilemma diskutiert. Darunter ist der Ausgleich der Strafzahlungen durch den Bund oder eine generelle Anerkennung von Forschungseinrichtungen als Unternehmen.
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