Biotechnologie in Dänemark
Dänemark war eine Zeit lang einer der europäischen Shooting-Stars der Biotechnologie. Noch vor wenigen Jahren sah es ganz danach aus, als würde das kleine Land, in dem nur 5,3 Millionen Menschen wohnen, zu einer der ersten Adressen für Biotechnologie weltweit werden. Im Jahr 2006 veröffentlichte der Wagniskapitalfonds Atlas Venture einen Vergleich der Wagniskapital-Investitionen im Biotechnologiesektor, die in Dänemark, Schweden und Deutschland im Zeitraum von Januar bis September 2006 getätigt wurden. Demnach regneten auf die dänische Branche sieben Deals mit einem Umfang von insgesamt 196,4 Millionen Euro nieder. In Schweden waren es dagegen nur 24 Millionen, und selbst die größte europäische Biotech-Nation Deutschland verzeichnete in diesem Zeitraum Investitionen von nur 101 Millionen Euro.
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich ist Dänemark ein Land, das sich im europäischen Vergleich aufgeschlossen gegenüber biotechnologischen Entwicklungen zeigte. So war Dänemark eines der ersten Länder in der EU, das 2002 die Biopatentrichtlinie umsetzte. In der Eurobarometer-Umfrage, die alle vier Jahre die Einstellung der Europäer zur Biotechnologie abfragt, werden in Dänemark regelmäßig hohe Zustimmungsraten erzielt, so zum Beispiel bei der Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen.
Ausländische Fachkräfte zahlen weniger Steuern
Dänemark empfiehlt sich kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur wegen der flexiblen Arbeitsmarktregelungen, die Einstellungen und Kündigungen einfach machen, sondern vor allem durch die großzügige steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung. Dänemark ist eines von drei Ländern der EU, das eine hundertprozentige und sofortige Abschreibung der F&E-Ausgaben von der Steuerlast erlaubt. Allerdings müssen die Projekte zur Grundlagenforschung gehören.
Ein Instrument, von dem besonders forschungsintensive Unternehmen mit Bedarf an internationalen Spitzenkräften profitieren, ist das sogenannte "Expatriate tax Regime". Ausländische Fachkräfte müssen demnach in den ersten drei bzw. fünf Jahren ihres Aufenthalts nur 25% bzw. 33% Einkommenssteuer zahlen. Das ist viel günstiger als die nominelle Steuerlast von bis zu 63 Prozent des Einkommens.
Kein Stichtag bei Stammzellen
Auf ethischem Gebiet hat Dänemark klare und strikte Regelungen geschaffen. So ist die Bildung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke ebenso verboten wie die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryos. Seit Januar 2002 ist es aber legal, embryonale Stammzellen für Forschungszwecke aus dem Ausland zu importieren. Einen Stichtag gibt es nicht.
Bei der Umsetzung des EU-Gentechnikrechts hat sich Dänemark in der zentralen Frage der Haftung für eine grundsätzlich andere Lösung als Deutschland entschieden: Dänische Landwirte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anbauen, müssen rund 14 Euro pro Hektar in einen Haftungsfonds einzahlen. Das zugrundeliegende Gesetz zur Koexistenz wurde vom nationalen Parlament im Juni 2004 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit war Dänemark das erste Land in der EU, das den Anbau von gv-Nutzpflanzen gesetzlich geregelt hat. Das Rahmengesetz zum kommerziellen Anbau von GVO-Pflanzen räumt dem dänischen Landwirtschaftsministerium einen weit reichenden Gestaltungsspielraum zu wichtigen Fragen wie Abstandsregeln, Veröffentlichung der Anbaustandorte sowie bei Vorschriften zur Trennung von konventionellem und gentechnisch verändertem Erntegut ein.
Strenge Anbauregelungen für gv-Nutzpflanzen
Seit April 2005 ist es zusammen mit zwei entsprechenden Durchführungsverordnungen in Kraft getreten. Neben der Entschädigungsregelung für den Fall der unerwünschten Ausbreitung und Verunreinigung der benachbarten herkömmlichen oder biologischen Produktion enthält das Gesetz mehrere Anbauvorschriften. Um den vorgeschriebenen Schwellenwert von maximal 0,1 Prozent für nicht beabsichtigte GVO-Einträge zu erreichen, sind bei Mais 200 Meter, bei Futter- und Zuckerrüben 50 Meter und bei Kartoffeln 20 Meter vorgeschrieben. Die strengen Vorschriften sind wohl auch dafür verantwortlich, dass in Dänemark derzeit keine der beiden in Europa zum Anbau zugelassenen gv-Nutzpflanzen wachsen, weder der MON810-Mais von Monsanto noch die Stärkekartoffel Amflora von BASF. Neben weiteren Anbauauflagen wie der vorgeschriebenen Reinigung von Geräten und weiteres gibt es eine Informationspflicht. Wer gv-Nutzpflanzen anbaut, muss Landwirte, Vermarktungspartner und Lohnunternehmer darüber in Kenntnis setzen. Saatguthändler müssen sich vor dem Verkauf von gv-Saatgut registrieren lassen und über die Verkäufe Buch führen.
