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Länderfokus

Biotechnologie in Großbritannien

02.05.2006

Die Biotech-Branche in Großbritannien gilt als eine der führenden in Europa: Die Unternehmen sind reifer als anderswo, viel mehr Firmen wagen den Schritt an die Börse und auch der Wagniskapitalmarkt findet hier günstige Voraussetzungen. Die Forschungsförderung von Seiten der Regierung hat in den vergangenen Jahren zudem immer mehr zugenommen, vor allem die medizinische Forschung wird mit satten Summen bedacht. Dank der liberalen Gesetzgebung hat sich in Großbritannien besonders die Stammzellforschung etabliert, doch auch die industrielle Biotechnologie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Andererseits spüren die Biotech-Unternehmer auf der Insel langsam Gegenwind: Im Jahr 2005 wurde erstmals mehr Wagniskapital in deutsche als in britische Biotechfirmen investiert.

Rechtliche Grundlagen

Großbritannien hat vor allem in der Stammzellforschung ein sehr liberales Gesetz. Anders als etwa in Deutschland ist es für bestimmte Forschungszwecke beispielsweise erlaubt, menschliche Embryonen zu klonen, um daraus Stammzellen herzustellen. Die Erlaubnis für dieses sogenannte therapeutische Klonen erteilt dabei die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), die im Jahr 1991 im Rahmen des Human Fertilisation and Embryology Act 1990 installiert wurde. Auch die Nutzung von überzähligen Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung entstehen und bis zu 14 Tage alt sein dürfen, ist zu Forschungszwecken erlaubt. Das reproduktive Klonen ist hingegen verboten. Parallel zu dieser liberalen Gesetzgebung wird jedoch auch in Großbritannien eine ethische Debatte um die Stammzellforschung geführt.  So hat sich beispielsweise im Februar 2006 in Cambridge die "Hinxton group: An International Consortium on Stem Cells, Ethics and Law" gebildet, bei der auf Initiative der Briten Forscher aus 14 Ländern zusammenkamen, um ethische Fragen der Stammzellforschung zu diskutieren und Richtlinien zu erarbeiten. Derzeit hat die HFEA insgesamt zwei Lizenzen zum therapeutischen Klonen an die University of Newcastle und das Roslin Institute vergeben. (Stand: Juni 2006) Neun weitere Forschungsgruppen haben wiederum die offizielle Erlaubnis bekommen, aus gespendeteten Eizellen embryonale Stammzellen für die Forschung zu gewinnen.

Steuervergünstigung für F&E-Ausgaben

Um das ambitionierte Ziel der Steigerung der Forschungsausgaben auf 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2014 zu erreichen, hat die britische Regierung im Jahr 2000 die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Steuervergünstigungen beschlossen, wenn diese in Forschung und Entwicklung investieren. Für diejenigen Unternehmen, die keinen Profit erwirtschaften, kann die Steuervergünstigung statt als Anrechnung auf künftige Steuern auch direkt als Finanzspritze ausgezahlt werden. Auf diese Weise können etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten für Forschung und Entwicklung zurückerstattet werden. Seit 2002 wurde dieses System der Steuervergünstigung auch auf größere Firmen ausgeweitet. Ziel ist es vor allem, die Investition der Privatwirtschaft in die Forschung zu steigern. Dass dies auch tatsächlich erreicht wird, geht aus den Angaben einer Experten-Studie der Europäischen Kommission hervor, die die Steuervergünstigungssysteme von Großbritannien, Norwegen, Frankreich und Kanada miteinander verglichen hat. Fazit: Das englische Modell besticht vor allem durch seine Einfachheit und die geringe Bürokratie, auch wenn andere Länder wie Frankreich oder Kanada noch großzügiger in der Gewährung von Vorteilen sind. Besonders die Umwandlung künftiger Steuervorteile in eine direkte Auszahlung wird in Großbritannien als Vorteil erachtet und von den meisten britischen Unternehmen als positiv bewertet.

Grüne Gentechnik in der Warteschleife

Eine große Opposition an Umweltschützern und Nichtregierungsorganisation hat bisher verhindert, dass eine kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen überhaupt diskutiert wurde. Einzig zu wissenschaftlichen Zwecken ist derzeit ein Anbau in Großbritannien möglich. Entsprechende Projekte werden vom britischen Umweltministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs) gefördert. Es laufen im Moment 18 Forschungprojekte zu gv-Pflanzen. Ob eine Durchführung gestattet wird oder nicht, wird von Fall zu Fall entschieden. Eine Übersicht, auch zu bereits abgeschlossenen Projekten, gibt es hier:

http://www.defra.gov.uk/environment/gm/research/reports.htm#Current

Wie in Deutschland auch, werden jedoch oftmals selbst diese wissenschaftlichen Feldversuche von Gentechnikgegnern scharf attackiert. Derzeit bekommt das die BASF zu spüren, die zwischen April und Oktober 2007 in der Nähe von Cambridge gentechnisch veränderte Kartoffeln zu Testzwecken anbauen will. Die Sorte ist resistent gegen den Befall von Mehltau, eine Pilzkrankheit, durch die jährlich rund 14 Millionen Tonnen Kartoffeln weltweit vernichtet werden. Umweltorganisationen befürchten jedoch durch die Versuche eine Kontaminierung von normalen Kartoffelpflanzen und wollen die Tests deshalb verhindern.

Ab 2009 kommerzieller Anbau geplant

Langfristig will die britische Regierung jedoch einen kommerziellen Anbau zulassen. Mitte Juli 2006 eröffnete Umweltminister Ian Person einen offiziellen Konsultationsprozess mit Vorschlägen für eine gesetzliche Regelung über Koexistenz-Regeln für einen kommerziellen Anbau von gv-Pflanzen. Bis zum 20. Oktober sind nun alle Akteure aufgerufen, über Mindestabstände, Schadensersatzforderungen sowie über ein öffentliches Anbauregister und freiwillige gv-freie Landwirtschaftszonen zu diskutieren. So schlägt die Regierung beispielsweise Mindestabstände zu nicht-veränderten Pflanzen zwischen 35 Meter (Raps) und 110 Meter (Mais) vor. Ein öffentliches Standortregister wie in Deutschland soll dabei nicht geschaffen werden. Dies sei zu bürokratisch und würde Gentechnik-Gegner zu Feldzerstörungen animieren, heißt es von offizieller Seite. Während NGOs wie Friend of the Earth hinter diesem Diskussionsprozess einen Freifahrschein zur Legalisierung eines kommerziellen Anbaus von gv-Pflanzen sehen und dies heftig kritisieren, haben Vertreter der britischen Biotech-Szene den Vorstoß begrüßt. Person selbst betont, dass er mit einem kommerziellen Anbau nicht vor dem Jahr 2009 rechne, und man hierfür rechtzeitig EU-konforme Regelungen festlegen müsse. Bisherige, in der EU zum Anbau zugelassene gv-Pflanzen, sind für Großbritannien noch nicht in Frage gekommen. Dies könne sich jedoch schnell ändern, so der Minister.

Mehr Informationen zum Konsultationspapier gibt es hier: http://www.defra.gov.uk/corporate/consult/gmnongm-coexist/index.htm

Downloads

Promoting innovation by tax incentives

A review of strategies and their importance to biotech growth, supported by the European Commission (engl.) Download PDF (153,9 KB)

 

Hintergrund

Unternehmen: 457

Schwerpunkt: Medizin und Gesundheit

Wirtschaftsverband: BioIndustry  Association www.bioindustry.org

projektbasierte Förderung:
Medical Research Council (MRC) Biotechnology and Biological Sciences Research Council (BBSRC)

institutionelle Förderung:
Department of Health (DH) Department of Trade and Industry (DTI)

besondere Förderung:
Stammzellforschung

rechtliche Grundlagen:
liberales Stammzellgesetz, Steuervergünstigung für F&E-Ausgaben

Downloads

BIA: Bioscience UK 2005

Ein Überblick über die britische Biotech-Branche (in engl.) Download PDF (1,2 MB)

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Promoting innovation by tax incentives

A review of strategies and their importance to biotech growth, supported by the European Commission (engl.) Download PDF (153,9 KB)


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