Länderfokus
Biotechnologie in Japan
In der westlichen Öffentlichkeit hat Japan in jüngster Zeit vor allem durch die Entwicklung induzierter pluripotenter Stammzellen (iPS-Zellen) für erheblichen Wirbel gesorgt. Die Biotech-Branche hat allerdings noch keine lange Tradition und befindet sich noch im Aufholprozess.
Rechtliche Grundlagen
Im Gegensatz zu vielen anderen asiatischen Ländern herrscht in Japan eine hohe Rechtssicherheit beim Schutz geistigen Eigentums. Sowohl das Gesetz selbst, als auch seine Umsetzung werden sehr streng überwacht. Auch bei der Zulassung von Medikamenten herrschen harte Regelungen, welche in der Vergangenheit zu vielen Hürden bei der Vermarktung von Produkten darstellten und daher reformiert und vereinfacht wurden und werden. Dies gilt insbesondere für die Zulassungsverfahren für Pharmazeutika und für die Anmeldung von Patenten. Genau wie in Europa findet in Japan das „First-Application-System“ bei der Anmeldung von Patenten bereits seit vielen Jahren Anwendung. In Vergleich zu den amerikanischen und europäischen Patentbehörden gilt das Japanische Patentamt allerdings als strenger, selbst wenn für andere Regionen bereits Patente vorliegen. Dies hat in der Vergangenheit mitunter zu kürzeren Patentzeiten geführt, vor allem für fundamentale Biotech-Pionier-Erfindungen, wie eine Analyse aus dem Jahr 2007 gezeigt hat (2007, Nature Biotechnology, Vol. 25, S. 533).
Liberale Stammzellforschung
Was die Forschung an embryonalen Stammzellen in Japan angeht, so dürfen überzählige Embryonen aus Befruchtungskliniken sowie abgetriebene Föten verwendet werden. Es besteht keine Stichtagsregelung wie in Deutschland. Die Nutzung der Embryonen ist jedoch an strenge Auflagen gebunden: Die Forscher müssen jeden einzelnen Embryo melden und das Einverständnis der Spender nachweisen. Streng verboten ist es, einen künstlich hergestellten Embryo in eine Frau oder ein Tier zu verpflanzen und so ein lebensfähiges Individuum zu schaffen. Diese Bestimmungen gehen vielen Wissenschaftlern jedoch zu weit. Sie müssen sich während ihrer Forschungsarbeit wiederholt prüfen lassen. Aus iher Sicht treibt dies Entwicklungskosten in die Höhe und verlängert Forschungsvorhaben künstlich.
Gentechnik in Lebensmitteln mit Kennzeichnung
In Japan werden keine gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen angebaut. Die Einfuhr von gv-Pflanzen ist aber seit längerer Zeit unter strengen Auflagen gestattet. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Nahrungssmittel mit gv-Anteilen aus China und den USA trotz Prüfung unbemerkt in die Regale japanischer Supermärkte gelangen. Der prominenteste Fall war hierbei die Maissorte „Starlink“, welche im Jahr 2000 verdeckt aus den USA eingeführt wurde. Die japanische Öffentlichkeit, welche zu den schärfsten Kritikern von gv-Pflanzen weltweit gehört, war geschockt und Maisimporte aus den USA brachen zwischenzeitlich um über 50 % ein. Der Starlink-Vorfall war ein entscheidender Grund dafür, dass die japanische Regierung 2001 ein Kennzeichnungssystem für Nahrungsmittel einführte und die Zulassungsbestimmungen für Importe verschärft hat - was ein Importland wie Japan allerdings vor große Herausforderungen stellt. Im Februar 2008 gab es 88 Sorten von gv-Pflanzen, deren Einfuhr nach Japan erlaubt war.
