Biotechnologie in der Schweiz
Die Schweiz hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl die höchste Dichte an Biotechologie-Unternehmen weltweit. Das liegt nicht nur an der Finanzkraft der Banken und Investoren, sondern auch an den großen Pharmafirmen, die hier ihren Sitz haben.
Unternehmenslandschaft
Mit einer unternehmensfreundlichen Politik hat sich Deutschlands südlicher Nachbar als wichtiger Biotechnologie-Standort von internationaler Bedeutung etabliert. Noch stärker als in Deutschland liegt der Schwerpunkt der Branche in der Schweiz im medizinischen Bereich. Der Branchenverband Swiss Biotech Association (SBA) zählte im Jahr 2008 159 Unternehmen und 70 Zulieferer in der Schweizer Biotechnologie. Die SBA, die neben Unternehmen auch Forschungsinstitute und Regionalverbände vertritt, wurde 1998 gegründet und verzeichnet derzeit 170 Mitglieder. Die meisten dieser Firmen haben allerdings zehn oder weniger Mitarbeiter, wie der BioPolis Report feststellt, der im Auftrag der Europäischen Komission die Biotechnologie in 32 Ländern analysiert und 2006 erschienen ist.
Novartis und Roche als Antreiber der roten Biotechnologie
In der Schweiz sind mit Roche und Novartis zwei der weltweit größten Pharmaunternehmen beheimatet. Nicht zuletzt durch die Forschung in diesen und anderen in der Schweiz vertretenen Pharmaunternehmen stellt die "rote" oder medizinische Biotechnologie deshalb den Löwenanteil des Umsatzes mit biotechnologischen Produkten in der Schweiz.
Roche wurde 1896 von Fritz Hoffmann-La Roche in Basel gegründet. Das erste Produkt war Aiodin, ein Schilddrüsen-Präparat. Einer von Roches größten Erfolge war die Entdeckung der beruhigenden Wirkung von Diazepam. Das daraus resultierende Medikament mit dem Markennamen Valiumwar über Jahre hinweg eines der meistverkauften Medikamente der Welt. 1980 begann bei Roche die biotechnologisch Zeitrechnung - durch eine enge Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Biotech-Unternehmen Genentech. Aber auch heute setzt Roche - am Standort Basel 2500 mit Forschern und Forscherinnen vertreten - überdurchschnittlich stark auf Biotechnologie. Inzwischen wurde Genentech auch komplett übernommen, für knapp 45 Milliarden Dollar im Jahr 2008.
| BioPolis Report |
| Die bisher umfangreichste Erhebung der europäischen Biotechnologie mündete im BioPolis-Report. Von 2002 bis 2005 analysierten Wissenschaftler die politisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den 27 EU-Ländern sowie Kroatien, Island, Norwegen, der Schweiz und der Türkei. mehr Informationen: hier klicken |
Roche hat dank der Beteiligung an Genentech einige der meistverkauften biotechnologisch hergestellten Medikamente im Portfolio, darunter mehrere Antikörper-Präparate gegen Krebs. So stammen heute fünf der zehn umsatzstärksten Medikamente der Pharma-Division bei Roche aus der biotechnologischen Forschung und machen zirka 45 % der Verkäufe aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund bezeichnet sich Roche selbst als eines der führenden Biotech-Unternehmen weltweit mit entsprechend großen biotechnologischen Produktionskapazitäten. In der Schweiz eröffnete das Unternehmen erst 2007 eine neue Fertigungsanlage in Basel, wo das Krebsmedikament Avastin hergestellt wird. Einer der größten biotechnologischen Produktionsstandorte des Unternehmens liegt im deutschen Penzberg. Der Stammsitz in Basel hat für die Firma jedoch eine große Bedeutung und soll bis 2011 für 800 Millionen Franken ausgebaut werden.
Neben Roche dominiert Novartis als weiteres Pharmaunternehmen die Schweizer Biotech-Landschaft. In seiner heutigen Form ist es allerdings noch gar nicht so alt. Im Jahr 1996 vereinbarten die beiden Chemie- und Pharmariesen Sandoz und Ciba-Geigy, sich zusammenzuschließen. Die Einzelfirmen Sandoz, Ciba und Geigy haben jede für sich die Entwicklung der Schweiz zum Zentrum für Lebenswissenschaften maßgeblich mitgeprägt.
1886 gründeten Alfred Kern und Edouard Sandoz die Chemiefirma Kern & Sandoz. Das erste Produkt sind die Farbstoffe Alizarinblau und Auramin. Die großindustrielle Produktion von Antibiotika und biotechnologisch entwickelten Substanzen beginnt nach der Übernahme der Biochemie GmbH im österreichischen Kundl.
1873 verkauft Alexander Clavel seine Fabrik für synthetische Farbstoffe an Bindschedler&Busch. 1884 wandelt sich das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft um, die den Namen "Gesellschaft für Chemische Industrie Basel" erhält. 1900 beginnt die Produktion der ersten pharmazeutischen Wirkstoffe: Vioform, ein Antiseptikum, und Salen, ein Antirheumatikum. Die Abkürzung Ciba wird so geläufig, dass sie im Jahr 1945 zum offiziellen Firmennamen erklärt wird.
Johann Rudolf Geigy-Gemuseus beginnt 1758 in Basel mit "Materialien, Chemikalien, Farbstoffen und Heilmitteln aller Art" zu handeln. 1935 wird die Produktion von Insektiziden aufgenommen, kurz danach die ersten Pharmazeutika produziert. Ciba und Geigy fusionieren 1970 zu Ciba-Geigy.
Novartis hat in den vergangenen Jahren den Bereich der biotechnologischen Vakzine-Herstellung ausgebaut. Neben Baxter ist es 2009 das einzige Unternehmen, das in Säugetierzellen hergestellten Impfstoff gegen die H1N1-Grippe anbietet. Novartis betreibt in Basel das größte seiner Forschungsinsitute für Biomedizin. Mit 1500 Wissenschaftlern ist es auch das größte biotechnologische Forschungszentrum in der Schweiz. Weil hier inzwischen viele Forschungsaktivitäten konzentriert werden, ist das auch anderwo zu spüren - beispielsweise im Nachbarland Österreich, wo der Novartis Campus in Wien 2008 aufgegeben wurde.
Actelion und Merck-Serono als größte dedizierte Biotech-Unternehmen
Die beiden größten reinen Biotechnologie-Unternehmen in der Schweiz sind Actelion und Serono (heute Merck-Serono). Actelion ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte. 1997 gegründet, hat das Unternehmen 2009 mehr als 2000 Mitarbeiter und drei Medikamente auf dem Markt. Die Mittel richten sich gegen Bluthochdruck und Morbus Gaucher. Serono wiederum hat eine lange italienische Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht und in Rom beim Pharmakologischen Institut Serono beginnt. In den Nachkriegsjahren wird die Einrichtung von Pietro Bertarelli übernommen. Damals entdeckten Forscher, dass im Urin von Frauen während der Menopause ein natürlicher Stoff enthalten ist, das so genannte Gonadotropine, aus dem sich ein Medikament gegen Unfruchtbarkeit entwickeln lässt. Um ausreichend "Grundstoff" für die Produktion des Medikaments zu haben, besorgte sich Serono über Jahre Millionen von Litern an Urin aus italienischen Klöstern – mit dem Segen des Vatikans. So konnte Serono, dank der Hilfe von Ordensschwestern, die sich der Keuschheit verschrieben haben, eines der ersten Medikamente im Kampf gegen Unfruchtbarkeit von Frauen vermarkten. 1954 befindet sich die Aktienmehrheit von Serono sogar in den Händen des Vatikans. 1968 übernimmt dann Fabio Bertarelli die Führung von Serono und wandelt den pharmakologischen Betrieb mit Schwerpunkt Hormonforschung in ein führendes Biotechnologie-Unternehmen um. Aufgrund der unsicheren politischen Lage in Italien zieht die Familie Bertarelli in den 70er Jahren nach Genf, wo schließlich auch der Hauptsitz der Firma angesiedelt wird. Über die Jahre entwickelt sich Serono zum größten Biotech-Unternehmen des Landes. Umsatzbringer ist vor allem das Präparat Rebif zur Behandlung von Multipler Sklerose. Im Jahr 2006 erfolgt die Übernahme durch den Darmstädter Pharmakonzern Merck für 10,6 Milliarden Euro. Die zweite Reihe der Schweizer Biotechnologie-Unternehmen bilden Firmen wie Basilea, Cytos, Prionics und Santhera.
Die Unternehmensberatung Ernst&Young schätzt, dass diese Unternehmen im Jahr 2008 knapp 11 000 Menschen beschäftigten. Das ist ein leichtes Wachstum gegenüber 2007. Auch der Umsatz konnte 2008 zulegen. So konnten die Schweizer Biotechunternehmen im Jahr 2008 insgesamt einen Umsatz von mehr als 5,7 Milliarden Euro verbuchen - wobei der Löwenanteil auf Merck-Serono zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von rund 7%.
Unternehmen investieren 1,35 Milliarden Euro in biotechnologische Forschung
Auch die Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) der Unternehmen stieg 2008 an, auf 1,35 Milliarden Euro (2007: CHF1150 Millionen Euro). Das bedeutet eine Steigerung um 18%. Die Schweizer Biotechnologie-Szene ist überdurchschnittlich gut mit Kapital versorgt. 10 der 25 größten Biotechnologie-Fonds sind in der Schweiz lokalisiert. Und auch deutsche Biotech-Investoren - wie beispielsweise Firmengründer Carsten Henco - siedeln ihre Aktivitäten lieber hier als in Deutschland an.
Die Konzentration an privatem Kapital kommt denn auch den Schweizer Firmen zugute. Im Jahr 2007 wurden 885 Millionen Schweizer Franken (583 Millionen Euro) eingetrieben. Die Finanzmarktkrise und die wirtschaftlichen Turbulenzen der letzten Monate haben jedoch auch die Biotechnologie-Unternehmen in der Schweiz nicht ganz verschont: Inzwischen ist das Beschaffen von Risikokapital im Vergleich zum Rekordjahr 2007 schwieriger geworden. Einige Firmen mussten 2008 Rückschläge erleiden. Ingesamt konnte die Schweizer Biotechindustrie im letzten Jahr nur einen Kapitalzufluss in Höhe von 228 Millionen Franken (150 Millionen Euro) verzeichnen, was einen Rückgang von ca. 75% im Vergleich zum Rekordjahr 2007 bedeutet.
Enge Verknüpfung von Forschung und Kapital
Eine der größten Vorteile der Schweiz als Biotech-Standort liegt in ihrer geringen Größe. Dieses Fazit hat jedenfalls Ralf Lindner vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung gezogen. Lindner war am BioPolis Report für die Schweiz beteiligt, der von der Europäischen Kommission beauftragt und im März 2007 veröffentlicht wurde. Insgesamt wurden 32 Länder untersucht, die Schweiz war eines der kleinsten darunter. Im Vergleich zu den anderen Ländern wurde dabei deutlich: Relativ zur Bevölkerungsgröße hat die Schweiz eine der weltweit höchsten Konzentrationen an Biotechnologie-Unternehmen.
Fraunhofer-Forscher Lindner hält das für einen entscheidenden Standortfaktor. Gerade in einem hochtechnologischen und komplexen Feld wie der Biotechnologie sei die Konzentration an Know-how von Universitäten und Unternehmen auf engem Raum förderlich. Start-Ups haben aufgrund der Nachbarschaft zu mehreren großen Pharmakonzerne wie Roche und Novartis eine höhere Chance auf die schnelle Auslizenzierung und Finanzierung ihrer Ideen - wie mehrere Beispiele belegen. So hat Actelion schon früh mit Genentech und Roche zusammengearbeitet. Basilea entstand wiederum im Jahr 2000 als Spin-Off von Roche. Und auch Prionics hat mit dem Pharmakonzern vergleichsweise schnell einen zahlungskräftigen Vermarktungspartner gefunden. Inzwischzen gibt es auch Venture-Kapitalfonds bei Roche, Novartis und Merck, die gezielt in junge Biotech-Unternehmen investieren.
Nicht zuletzt aufgrund dieser engen Verzahnung konnten viele Biotech-Firmen in der Schweiz ihre Forschungsprojekte schneller in ein reiferes Stadium bringen als anderswo in Europa. Während nördlich der Alpen kaum eigene entwickelte Biotech-Medikamente auf dem Markt sind, sieht das in der Schweiz anders aus. Serono's Rebif sorgt bereits seit Jahren für hohe Umsätze, Santhera hat in Kanada sein Produkt "Catena" gegen die seltene Erbkrankheit Morbus Friedreich auf dem Markt, Basileas "Toctrino" gegen schweres chronisches Handekzem ist in mehreren EU-Ländern zugelassen.
Das unternehmerische Umfeld wird zudem durch ein steuerfreundliches Klima begünstigt, das auch Biotech-Unternehmen in ihrem Wachstum hilft. (siehe rechtliche und politische Rahmenbedingungen)
Forschungslandschaft
Die Lebenswissenschaften im Allgemeinen und die Biotechnologie im Besonderen sind in der Forschungslandschaft der Schweiz feste Größen. Neben den Forschungs- und Entwicklungs-Abteilungen der großen Pharmaunternehmen Novartis, Roche und Merck Serono tun sich vor allem die beiden technischen Eliteuniversitäten des Landes hervor. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und ihr Pendant in Lausanne verfügen nicht nur über eine große Tradition in den Lebenswissenschaften, in Zürich steht mit Heidi Wunderli-Allenspach sogar eine Biologin an der Spitze eine der größten Forschungsinstitutionen des Landes. Studiengänge in Lebenswissenschaften und Biotechnologie bieten zudem die Universitäten von Bern, Genf, Freiburg, Lausanne, Lugano, Neuchatel und Zürich. Zusätzlich haben fünf der sieben Fachhochschulen Biotechnologie im Angebot.
Zwei von drei Euro in der Forschung kommen aus dem privaten Bereich
Demgegenüber gibt es nur verhältnismäßig wenige außeruniversitäre öffentliche Forschungseinrichtungen. Zu nennen wäre hier etwa das Friedrich-Miescher-Institut und das Paul Scherrer-Institut. Neu hinzugekommen ist das Forschungsinstitut für Biomedizin in Bellinzona.
Etwa siebzig Prozent der Forschungsaufwendungen im Biotechnologie-Bereich stammen aus dem privaten Sektor. Das größte privatwirtschaftliche Forschungszentrum ist das Novartis Institut für biomedizinische Forschung in Basel, das mit 1500 Mitarbeitern das größte Forschungszentrum von Novartis weltweit ist. Aber auch Roche und Merck-Serono forschen in größerem Umfang.
Drei Zentren Zürich, Basel und Genf
Biotechnologische Forschung findet vor allem in drei Biotech-Zentren statt: Rund um Zürich, Basel und Genf wird von den dort angesiedelten Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen mehr als achtzig Prozent der gesamten biotechnologischen Forschungsausgaben getätigt.
Neben der starken Stellung der Unternehmen legt auch der Staat einen besonderen Augenmerk auf die Biotechnologie. Die öffentlichen Forschungsgelder kommen in der Schweiz meist aus einem von zwei Töpfen.
Schweizerischer Nationalfonds als größte staatliche Förderungsinstitution
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) ist dabei der größere Topf. Der SNF ist die wichtigste Schweizer Institution zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Im Auftrag des Bundes fördert er vor allem die Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen, von Philosophie über Biologie und Medizin bis zu den Nanowissenschaften. Im Zentrum seiner Tätigkeit steht die wissenschaftliche Begutachtung der von den Forschenden eingereichten Projekte. Für deren Förderung stehen jährlich rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Um die nötige Unabhängigkeit für die Förderung der Forschung sicherzustellen, wurde der SNF 1952 als privatrechtliche Stiftung gegründet. Er unterstützt die Grundlagenforschung hauptsächlich in Form von Einzelprojekten und engagiert sich für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Die Förderagentur für Innovation KTI wurde ebenfalls kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, ist aber kleiner und anwendungsorientierter als der Schweizerische Nationalfonds. Die KTI hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Wissens- und Technologietransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen zu fördern. Dazu verfügt die KTI in den Jahren 2008 bis 2011 über ein Budget von 350 Millionen Euro. Die Lebenswissenschaften nehmen einen prominenten Platz ein und machen einen von vier Förderschwerpunkten aus.
Vier Nationale Forschungsprogramme zur Biotechnologie
1994 startete der Schweizerische Nationalfonds ein Schwerpunktprogramm Biotechnologie. Im Wesentlichen war es ein Austauschprogramm zwischen Universitäten und Unternehmen. Die Firmen investierten in die Forschung, um sich mittel- und längerfristig am wirtschaftlichen Gewinn zukunftsträchtiger Ideen und Lösungen zu beteiligen.
Während das Schwerpunktprogramm mittlerweile ausgelaufen ist, wird biotechnologische Forschung mittlerweile über kleinteiligere und flexiblere Programme gefördert - die Nationalen Forschungsprogramme (NFS). Die Themen werden vom Bundesrat vorgegeben und sind meist interdisziplinär und institutsübergreifend angelegt. NFS werden bis zu zu 12 Jahre lang gefördert und sind 3 bis 13 Millionen Franken dotiert. Bislang wurden 20 Projekte initiiert.
Vier NFPs berühren den Bereich der Biotechnologie:
- "Molekulare Onkologie - Von der Grundlagenforschung bis zur therapeutischen Anwendung"
mehr Informationen: hier klicken - "Plant survival - Überlebenserfolg von Pflanzen in naturnahen und landwirtschaftlichen Ökosystemen"
mehr Informationen: hier klicken - "Genetics Grenzen in der Genetik – Gene, Chromosomen und Entwicklung"
mehr Informationen: hier klicken - "Strukturbiologie Molekulare Lebenswissenschaften: Dreidimensionale Struktur, Faltung und Interaktionen"
mehr Informationen: hier klicken
Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Die Leitwährung der Schweizer Politik ist der Konsens. Es wird so lange beraten, bis sich alle Verhandlngspartner auf einen Kompromiss geeinigt haben. Das hat den Vorteil von haltbaren weil ausgewogenen Lösungen. Andererseits können sich Entscheidungsprozesse auch schon einmal über Jahre hinziehen.
Einig sind sich alle Schweizer Politiker darin, günstige Bedingugnen für Unternehmen zu schaffen. Die Steuern sind traditionell niedrig, die Sozialabgaben überschaubar. Die Lohnnebenkosten betragen rund 25 Prozent und sind damit im europäischen Vergleich ebenfalls auf einem niedrigen Niveau. Auch wird der Gewinn von Unternehmen im Vergleich zum Deutschland nur zurückhaltend besteuert. Laut "KPMGs Corporate and Indirect Tax Survey" lag die Steuerbelastung 2007 in der Schweiz damit um rund 17% niedriger als in Deutschland. 2008 reduzierte sich der Abstand aufgrund der deutschen Unternehmenststeuerreform auf 11%.
Junge Start-ups finden in der Schweiz recht kommode Bedingungen vor. So können Aktiengesellschaften innerhalb von wenigen Tagen gegründet werden. Für die Aufbauphase (maximal zehn Jahre) können Firmen ganz oder teilweise von kantonalen Steuern befreit werden, was die Steuerlast im Einzelfall auf unter 10% verringern kann. Verluste können in der Schweiz über eine Dauer von 7 Jahren nach Eintreten geltend gemacht und so mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Auch bei einem Verkauf der Firma bleibt diese Möglichkeit erhalten, was für eine Branche mit oft jahrelangen Investitionsphasen und damit Verluststrecken von großer Bedeutung ist. Darüber hinaus erlauben Absprachen mit den Steuerbehörden, sogenannte Rulings, den Unternehmen auf Jahre hinaus Planungs- und Rechtssicherheit.
Grundsätzlich ist die Schweiz nicht nur ein wirtschaftsfreundliches Land, sondern auch der Forschung gegenüber sehr aufgeschlossen. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung weltweit Spitzenniveau haben. Die letzten verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2004 (Biopolis Report). Damals betrug der Anteil der Gesamtaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt 2,94 Prozent. Das ist in der weltweiten Spitzengruppe.
Gesetzlicher Rahmen ist forschungsfreundlich
Davon stammt ein ungewöhnlich hoher Anteil von 69,7 Prozent aus dem privaten Sektor. Das zeigt die starke Bedeutung des privaten Sektors und insbesondere des forschungsintensiven Pharmabereichs, der in der Schweiz mit hier angesiedelten Schwergewichten der Branche wie Novartis, Roche und Merck Serono eine prägende Rolle spielt. Der gesetzliche Rahmen für die biomedizinische Forschung ist dementsprechend liberal gestaltet.
Die Biotechnologie vor allem im medizinischen Bereich berühren eine ganze Reihe von Regelungen am Rande, etwa das "Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte", die "Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln" sowie das "Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen".
Drei Bundesgesetze zur Biotechnologie
Explizit mit den Möglichkeiten der Biotechnologie befassen sich drei weitere Gesetze: das "Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen", das "Bundesgesetz über die Forschung embryonalen Stammzellen" und das "Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung".
Embryonale Stammzellen dürfen in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland auch im Land selbst gewonnen werden. Und zwar aus Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung zusätzlich anfallen, nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden können und nicht älter als sieben Tage sind. Das Erzeugen von Embryonen zu Forschungszwecken ist dagegen verboten. In einem zentralen Forschungsregister werden alle Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen vermerkt. Dazu zählen alle in der Schweiz laufenden und abgeschlossenen Gewinnungsprojekte, Projekte mit importierten embryonalen Zellen und Projekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren. Zusätzlich werden alle in der Schweiz gewonnenen und importierten embryonalen Stammzelllinien vermerkt.
Präimplantationsdiagnostk verboten
Ähnlich wie bei dem in Deutschland im April 2009 beschlossenen Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Menschen in der Schweiz seit 2007 streng reglementiert. Für die Durchführung von genetischen Untersuchungen und Reihenuntersuchungen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) notwendig. Die "Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen" regelt hierzu die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen beim Menschen und für die Durchführung von Reihenuntersuchungen.
Während die Pränataldiagnostik in der Schweiz erlaubt ist, ist die Präimplantationsdiagnostik seit Inkraftsetzung des Fortpflanzungsmedizingesetzes am 1. Januar 2001 verboten. Allerdings wohl nicht mehr lange. Der Bundesrat hat Ende 2005 vom Parlament den Auftrag erhalten, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Die Gesetzgebungsarbeiten dazu wurden im Februar 2007 an die Hand genommen. Im Februar 2009 hat der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren eröffnet.
Einschränkungen bei Grüner Gentechnik
Die Schweizer Politik diskutiert auch über die Biomedizin. Die Regierung will das verstreute Regelwerk zur Forschung am Menschen auf eine neue Grundlage stellen. Zum einen mit einem Verfassungsartikel, der dem Bund die ausdrückliche Kompetenz erteilt, die Forschung am Menschen zu regeln. Und zum anderen mit einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen.
Bezüglich der Grünen Gentechnik ist die Schweiz wiederum verhältnismäßig restriktiv. 2004 wurde ein "Bundesgesetz über die Gentechnik im Außerhumanbereich" verabschiedet. Es ergänzt und konkretisiert bereits bestehende Gesetze und soll laut Artikel 1 "den Menschen, die Tiere und die Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen". Das "Gentechnikgesetz" gilt als eine der strengsten Regelungen der Welt.
Landwirte für Folgen von GVO verantwortlich
Das Gentechnikgesetz macht zum Beispiel Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, für eventuelle Folgen verantwortlich. Wer aussät, muss gewährleisten, dass er gentechfrei produzierende Betriebe nicht beeinträchtigt. Wissenschaftliche Freisetzungsversuche mit gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) sind nur noch erlaubt, wenn sie unter anderem auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten und der Bedarfsnachweis erbracht ist.
Insbesondere erhält das GTG als neues Element eine verschärfte Regelung der Haftpflicht. Überdies wird der Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen gewährleistet. Warenflüsse sollen kontrolliert werden, um eine Vermischung von transgenen und gentechnikfreien Produkten zu vermeiden. Damit die Verbraucher frei wählen können, müssen GVO-Produkte klar gekennzeichnet werden. Ein Verbandsbeschwerderecht gilt in bestimmten Fällen auch beim Inverkehrbringen von Saatgut, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln, nicht aber bei Freisetzungsversuchen. Die Haftpflicht wird verschärft und soll auch auch Umweltschäden abgedecken, die Verjährungsfristen werden verlängert.
Moratorium für Anbau von gv-Pflanzen seit 2005
Derzeit gilt ein generelles Verbot für den kommerziellen Anbau von gv-Pflanzen, das sogenannte Moratorium. Das Schweizer Parlament hatte ein Moratorium bei den Diskussionen über das Gentechnikgesetz noch abgelehnt, bei einem Volksentscheid Ende 2005 votierte aber eine Mehrheit der Schweizer Bürger für eine fünfjährige Pause bei der Aussaat von gv-Pflanzen. Außerdem dürfen gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt. Das ursprünglich bis zum 27. November 2010 geplante Moratorium will der Bundesrat nun um drei weitere Jahre verlängern lassen.
Begründung ist weiterer Forschungsbedarf. Im Dezember 2005 wurde dazu eigens das Nationale Forschungsprogramm 59 über "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) gestartet. Dessen Schlussbericht ist für Mitte 2012 geplant. Mit der Verlängerung des Moratoriums bis November 2013 will der Bundesrat sicherstellen, dass während des Moratoriums das NFP 59 weitergeführt und abgeschlossen werden kann.
Aber auch ohne Moratorium haben gv-Pflanzen in der Schweiz schlechte Karten. Wie ein im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms entwickeltes Rechtsgutachten der Universität St. Gallen vor kurzem ergab, reicht das geltende Gentechnikgesetz gar nicht aus, um die Koexistenz von traditionell gezüchteten und gv-Pflanzen zu regeln. Eine Koexistenz berühre so viele juristische Bereiche, dass eine einfache Verordnung, wie ursprünglich vorgesehen, zu kurz fasst. Doch eine Änderung des Gentechnikgesetzes gilt allerdings als politisch höchst diffizil und würde einige Jahre in Anspruch nehmen, schätzen die Experten. Fazit: Die Schweiz wird damit mit oder ohne Moratorium auf absehbare Zeit ein Sperrgebiet für die Pflanzengentechnik sein.
Nationale Ethikkommission
Zusätzlich zu den gesetzgebenden Instanzen, dem Nationalrat und dem Ständerat auf Bundesebene und den einzelnen Kantonen gibt es noch mehrere Kommissionen, die Einfluss auf die Politik ausüben und beratend tätig sind.
Die "Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin" ist eine außerparlamentarische Fachkommission. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung der gesamten Biomedizin in Forschung und Praxis zu verfolgen und zu den damit verbundenen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht beratend Stellung zu nehmen. Dabei sollen Empfehlungen für die medizinische Praxis erarbeitet, die Politik auf Lücken und gegebenenfalls auf Vollzugsprobleme in der Gesetzgebung aufmerksam gemacht oder Revisionsvorschläge unterbreitet werden. Zu einzelnen konkreten Forschungsprojekten nehmen die jeweils zuständigen kantonalen Ethikkommissionen Stellung. Die Kommission nahm 2001 ihre Arbeit auf.
Eidgenössische Ethikkommission
Die "Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Außerhumanbereich" (EKAH) ist eine vom Bundesrat eingesetzte, unabhängige Expertenkommission. Sie berät die Behörden aus ethischer Sicht im Bereich der außerhumanen Bio- und Gentechnologie. Die 12 Mitglieder sind Expertinnen und Experten außerhalb der Politik. Die EKAH wird als beratende Kommission im Bereich der außerhumanen Bio- und Gentechnologie in konkrete Bewilligungsverfahren einbezogen. Mit dem Gentechnikgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, erhielt die EKAH in Artikel 23 für ihr Mandat eine neue gesetzliche Grundlage. Die EKAH gibt es seit 1998.
Kommission für Biosicherheit
Die "Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit" (EFBS) ist eine ständige Verwaltungskommission des Bundes. Sie berät den Bundesrat und die Bundesämter bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen. Sie berät die eidgenössischen und kantonalen Behörden beim Vollzug der Regelungen. Sie gibt Stellungnahmen zu Bewilligungsgesuchen ab und veröffentlicht Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen für Arbeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen. Eine weitere Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit über wichtige Erkenntnisse im Bereich der Biosicherheit. Mit ihrem Jahresbericht informiert die EFBS den Bundesrat und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit. Die EFBS nahm 1997 ihre Arbeit auf.








