Dossier
Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen
Die Zulassung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen sorgt in Europa immer wieder für Streit. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung von neuen gv-Pflanzen immer wieder zu der gleichen Einschätzung: Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Hinweise auf ein Risiko. Politisch dagegen ist die Zulassung schon umstrittener. Innerhalb der Europäischen Kommission gibt es in dieser Frage keine Einigkeit. Im komplizierten, mehrstufigen und mehrjährigen Zulassungsprozess hat bisher die Politik das letzte Wort. Nun wurde ein neuer Vorschlag auf den Tisch gelegt.
Die Politik
Nach der EFSA ist die Europäische Kommission an der Reihe. Sie agiert als eine Art europäische Regierung, in die jedes der Mitgliedsländer einen Kommissar abstellt. Die Kommission hat drei Monate Zeit, auf Basis der EFSA-Stellungnahme zu einer eigenen Einschätzung zu kommen. Diese wird dann an das "Ständige Kommittee zur Nahrungskette und Tiergesundheit" übermittelt. Es besteht aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten und kann die Beurteilung der Kommission mit einer qualifizierten Mehrheit akzeptieren oder verwerfen. Falls die Position der Kommission abgelehnt wird oder sich keine qualitative Mehrheit für die eine oder andere Entscheidung findet, muss die Kommission die Zulassung dem Ministerrat vorlegen und das Europäische Parlament informieren. Der Ministerrat, der in diesem Fall aus den Umwelt- und Agrarministern der Mitgliedsländer besteht, hat nun weitere drei Monate Zeit, um die Meinung der Kommission zu bestätigen oder abzulehnen. Für eine Entscheidung ist ebenfalls eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Falls der Ministerrat zu keiner Entscheidung kommt, geht der Zulassungsantrag wieder an die Kommission zurück.
Zwei von drei Mitgliedern müssen zustimmen
Die qualifizierte Mehrheit ist im Vertrag von Nizza festgelegt. Die Anzahl der Stimmen richtet sich grob nach der Bevölkerungsstärke des jeweiligen Mitgliedslandes. So hat Deutschland als bevölkerungsreichstes Land der EU 29 Stimmen, Frankreich ebenfalls, Malta verfügt über drei Stimmen. Für eine qualifizierte Mehrheit sind 258 der 345 Stimmen erforderlich, außerdem die Zustimmung von zwei Dritteln der Staaten oder bei Beschlüssen, die auf Vorschlag der Kommission zu fassen sind, die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Staaten. Außerdem kann ein Mitglied verlangen, dass geprüft wird, ob diese Mehrheit mindestens 62% der Bevölkerung der EU umfasst, ist das nicht der Fall, kommt die Entscheidung nicht zustande.
EU-Kommission entscheidet
Da Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden müssen, aber über das Thema Gentechnik keine Einigkeit herrscht, hat sich dieser wissenschaftlich-politische Prozess in den vergangenen Jahren als Hemmschuh entwickelt: Seitdem das Zulassungsverfahren für gv-Produkte existiert, kam es im Rat der EU-Agrarminister bislang immer zu einer Pattsituation, in der weder für noch gegen eine Zulassung genügend Stimmen zusammenkamen. Bislang sieht das Verfahren für solch einen Fall vor, dass die Entscheidungsbefugnis wieder zurück an die EU-Kommission delegiert wird. Dort wiederum ist man angewiesen, auf der Basis der EFSA-Empfehlung zu entscheiden. So sind alle Anträge auf den Import von gv-Pflanzen in die EU bisher letztlich erfolgreich gewesen. Beim Anbau von gv-Pflanzen herrschte dagegen aufgrund der politischen Pattsituation seit 1998 ein faktischer Zulassungsstopp. Lange Zeit war der Mais MON810 die einzige zugelassene gv-Sorte in Deutschland, deren Anbau im April 2009 verboten wurde (mehr..). Viele gv-Sorten mussten auf eine EU-Zulassung warten, obwohl die EFSA keine Sicherheitsbedenken hatte. Im März 2010 hat die EU-Komission nun die Industriestärke-Kartoffel "Amflora" für den Anbau in Europa zugelassen (mehr..).
