Dossier
Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen
Die Zulassung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen sorgt in Europa immer wieder für Streit. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung von neuen gv-Pflanzen immer wieder zu der gleichen Einschätzung: Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Hinweise auf ein Risiko. Politisch dagegen ist die Zulassung schon umstrittener. Innerhalb der Europäischen Kommission gibt es in dieser Frage keine Einigkeit. Im komplizierten, mehrstufigen und mehrjährigen Zulassungsprozess hat bisher die Politik das letzte Wort. Nun wurde ein neuer Vorschlag auf den Tisch gelegt.
Die Debatte
Die EFSA hat bisher noch nie ein Risiko von gentechnologisch veränderten Organismen feststellen können, weshalb der Behörde von Kritikern eine industrienahe Haltung vorgeworfen wird. Die Industrie hält der EU wiederum eine Blockadehaltung in der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen vor. Lange Zeit war der Mais MON810 die einzige zugelassene gv-Sorte, deren Anbau in Deutschland allerdings im April 2009 verboten wurde (mehr..). Viele gv-Sorten mussten auf eine EU-Zulassung warten, obwohl die EFSA keine Sicherheitsbedenken hatte. Im März 2010 hat die EU-Komission nun die Industriestärke-Kartoffel "Amflora" für den Anbau in Europa zugelassen (mehr..).
Nun will die EU-Kommision den jahrelangen Streit um die Zulassung beenden. Der Vorschlag: die EU-Freisetzungslinie 2001/18 (zur Richtlinie: hier klicken) soll einen zusätzlichen Artikel (26b) erhalten. Falls diese Änderung auch Ministerrat und EU-Parlament passiert, würde sich am europäischen Zulassungsprozess zunächst einmal nichts ändern. Nach wie vor würde die EFSA die Gesundheits- und Umweltrisiken auf wissenschaftlicher Basis abwägen und eine Empfehlung aussprechen. Die EU-Kommission würde dieser Empfehlung wie bisher wahrscheinlich auch folgen. Nur wäre es den einzelnen Ländern danach erlaubt, den Anbau auf ihrem Gebiet ganz oder teilweise zu verbieten. Welche Gründe dafür herangezogen werden, ist der EU-Kommission dann egal. Ein Verbot kann aus ethischen oder sozioökonomischen Gründen erlassen werden, auch eine "massive Abneigung" der Bevölkerung gegen GVO sei als Verbotsgrund denkbar, sagte Gesundheiteskommissar John Dalli am 12. Juli in Brüssel. Eine Ablehnung aufgrund von wissenschaftlich begründeten Zweifeln an der Sicherheitsbewertung - wie dies bei bisherigen Anbauverboten der Fall war - sei aber in Zukunft ausgeschlossen, so Dalli. Und auch der Import und die Vermarktung von bereits zugelassenen gv-Sorten dürfe nicht behindert werden. Ob sich sein Vorschlag nun tatsächlich durchsetzen wird, ist noch unklar. Umweltverbände befürchten eine größere Verbreitung von gv-Saatgut, Unternehmen beschwören den Anfang vom Ende des Binnenmarktes und Politiker prophezeien ein großes regulatorisches Chaos. Frühestens 2012 könnte die Novelle in Kraft treten.
