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Dossier

Die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen

14.07.2010
Der Weg zur Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze in der EU ist lang.
Quelle: Maria Lanznaster / pixelio.de

Die Zulassung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen sorgt in Europa immer wieder für Streit. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung von neuen gv-Pflanzen immer wieder zu der gleichen Einschätzung: Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Hinweise auf ein Risiko. Politisch dagegen ist die Zulassung schon umstrittener. Innerhalb der Europäischen Kommission gibt es in dieser Frage keine Einigkeit. Im komplizierten, mehrstufigen und mehrjährigen Zulassungsprozess hat bisher die Politik das letzte Wort. Nun wurde ein neuer Vorschlag auf den Tisch gelegt.




 

Die Wissenschaft

Wenn ein Agrarunternehmen eine neue gentechnisch veränderte Pflanze als Futter- oder Lebensmittel auf den Markt bringen will, braucht es dafür zwei Zulassungen:  eine Genehmigung des Inverkehrbringens nach der Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 (Schwerpunkt: Umweltverträglichkeitsprüfung) und eine Genehmigung nach der Verordnung für gv-Lebens- und Futtermittel (1829/2003) (Schwerpunkt: gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und Tier). Der kürzeste Weg, der von den meisten Antragsstellern auch eingeschlagen wird, ist ein integrierter Antrag bei einer der nationalen Vertretungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Zentrale der EFSA ist im italienischen Parma angesiedelt.

Gremium aus Biologen, Chemikern, Toxikologen und Medizinern

Schon in diesem ersten Schritt müssen Unbedenklichkeitsstudien und ein Nachweis beigefügt werden, dass das anzumeldende Produkt nicht durch eine schon vorhandene Sorte ersetzt werden kann. Sind alle Formalitäten erfüllt, informiert die EFSA sämtliche Mitgliedsstaaten über den Antrag und stellt den Text zur Einsicht zur Verfügung. Nun hat die EFSA sechs Monate Zeit, eine Einschätzung zur Sicherheit der neuen gv-Pflanze abzugeben. Die Stellungnahme basiert auf einem wissenschaftlichen Gutachten des für Fragen der Gentechnik zuständigen Expertengremiums (GMO Panel). Dieses Gremium, das mit europäischen Wissenschaftlern aus den unterschiedlichsten Fachbereichen (u.a. Medizin, Ernährung, Toxikologie, Biologe und Chemie) besetzt ist, prüft zunächst auf Basis der vom Antragsteller vorgelegten Daten, ob sich die Eigenschaften des gentechnisch veränderten Lebens- oder Futtermittels innerhalb üblicher biologischer Schwankungen nicht von vergleichbaren konventionellen Produkten unterscheidet. Auf welche Daten sich die Sicherheitsbewertung der EFSA stützt und welche Untersuchen dafür notwendig sind, ist in jedem Fall unterschiedlich. Bei Futtermitteln werden oft die Ergebnisse von Fütterungsversuchen an Ratten oder Hühnern vorgelegt.

Hundertprozentige Sicherheit gibt es bei keinem Lebensmittel

Desweiteren werden bei gv-Pflanzen äußere Merkmale verglichen, aber auch Nährstoffzusammensetzung oder Vitamingehalt gemessen. Weichen die Werte zwischen gentechnisch veränderter und einer vergleichbaren konventionellen Pflanze deutlich voneinander ab, wäre das ein Hinweis auf möglicherweise problematische Nebenwirkungen. Bei der Sicherheitsbewertung spielt auch eine Rolle, ob neue Eiweiße, die durch die genetische Veränderung produziert werden, die Fähigkeit haben könnten, Allergien auszulösen.

Dabei kann die Wissenschaft ein eventuelles Sicherheitsrisiko nicht hundertprozentig ausschließen. Jedes Lebens- oder Futtermittel besteht aus einer Mischung von hunderten Substanzen in wechselnden Anteilen und unterliegt natürlichen biologischen Schwankungen. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Elementen sind bei keinem landwirtschaftlichen Produkt erschöpfend dokumentiert, ob es nun konventionell gezüchtet oder gentechnisch verändert wurde.

Da es bisher keine wissenschaftlich verwertbaren Hinweise auf eine Gefährdung des Menschen durch gentechnisch veränderte Pflanzen gibt, fiel die Sicherheitsbewertung der EFSA deshalb bisher lückenlos positiv aus.

 

Hintergrund

EFSA
Die Behörde für Lebensmittelsicherheit in der EU hat ihren Sitz im italienischen Parma.
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Standortregister
Im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind alle Flächen verzeichnet, auf denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden sollen.
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Biosicherheit

Mehr Informationen zu Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderte Organismen

Sie wollen wissen, welche Umweltauswirkungen gentechnisch veränderte Organismen haben können? Mehr Informationen finden sie auf: www.biosicherheit.de


Grüne Gentechnik

Mehr Informationen zur Grünen Gentechnik auf biotechnologie.de

Sie wollen sich über Grüne Gentechnik informieren? Auf biotechnologie.de finden Sie dazu mehrere Gelegenheiten.

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