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Dossier

Gene und Verbrechen

30.03.2009
Genetische Fingerabdrücke gibt es überall. Auch auf sterilisierten Wattestäbchen, wie die Polizei im Fall des Phantoms von Heilbronn feststellen musste.
Quelle: jokerbomber / pixelio.de

Am Tatort nach Spuren von Erbgut zu suchen, ist für die Polizei mittlerweile zum Standard geworden. Knapp 800.000 Datensätze hat das Bundeskriminalamt schon gesammelt. Schon jetzt können aus ihnen Merkmale über die Personen herausgelesen werden, der genetische Fingerabdruck könnte zum genetischen Phantombild werden. In England helfen die Gene nicht nur bei der Aufklärung, sondern auch bei der Verhinderung von Straftaten. Wie das Ermittlungsdebakel um das "Phantom von Heilbronn" allerdings zeigt, können DNA-Spuren auch in die Irre führen. In diesem Dossier lesen Sie, welche Rolle die Gene in der Polizeiarbeit spielen, was in Zukunft möglich ist und was nicht.



 

Die Grenzen der Genfahndung

Der genetische Fingerabdruck hat der Polizei ein mächtiges neues Werkzeug in die Hand gegeben, um Kriminelle zu fassen. Alleine in Deutschland hat der genetische Fingerabdruck schon in 60.000 Fällen zur Aufklärung von Straftaten beigetragen, wie das BKA der Wochenzeitung Die Zeit auf Anfrage mitteilte. Darunter seien 670 Tötungsdelikte und 1300 Vergewaltigungen gewesen.

Herkömmliche Methoden nach wie vor wichtig

Während der genetische Fingerabdruck nahezu ohne Verwechslungsrisiko eine Person identifizieren kann, steckt das genetische Phantombild noch in den Kinderschuhen. Da für viele physiologische Merkmale eine ganze Reihe an Genen verantwortlich sind, die sich gegenseitig in einem komplexen Muster beeinflussen, und noch dazu oft die Umwelteinflüsse die entscheidende Rolle spielen, ist vom genetischen Steckbrief zwar noch einiges zu erwarten, die anderen kriminalistischen Methoden wird er aber höchstens hilfreich ergänzen, aber nie ersetzen können.
Die Grenzen des Erbguts in der Verbrecherjagd zeigt die Suche nach dem "Phantom von Heilbronn". Mit  der Zeit stieß die Polizei an immer mehr und immer exotischeren Tatorten auf das Erbgut der mysteriösen Frau. Mal war es ein angebissener Keks bei einem Einbruch in ein Gartenhaus, mal die Wohnungstür eines Dealers. Das Phantom war überall. Und nirgends. Den Ausschlag gab der Finger eines Kneipenschlägers aus dem ehemaligen Jugoslawien. Auf ihm wurde ebenfalls die DNA der gesuchten Frau entdeckt. Der Polizei dämmerte, dass hier etwas nicht stimmen konnte. Eine interne Untersuchung wurde eingeleitet.
Im März 2009 musste das LKA Baden-Württemberg zugeben, dass die vielen DNA-Spuren der Unbekannten "nicht mehr plausibel waren". Es kam ein unangenehmer Verdacht auf: War die Polizei die ganze Zeit einer Spur nachgejagt, die sie selbst an den Tatort brachte, und zwar auf den Wattestäbchen, mit der DNA-Proben genommen wurden?

DNA kann außerhalb des Körpers lange überdauern. Was wäre, wenn bei der Herstellung der Wattestäbchen die DNA irgendeiner Person auf die Stäbchen gekommen wäre? Für diese These sprach auch, dass in Bayern noch keine Spuren des "Phantoms" entdeckt wurden. Dort wurden andere Watte-Sticks benutzt als in anderen Bundesländern.

DNA ist kein kriminalistisches Allheilmittel

"Die Frau kann eine Baumwollpflückerin aus Ägypten oder eine Packerin in Deutschland sein", sagte Ernst Meiners von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Und tatsächlich wurde das Phantom schließlich gefunden - eine Verbrecherin allerdings war sie nicht. Sondern die Mitarbeiterin von Greiner Bio-One GmbH im baden-württembergischen Frickenhausen. Ihre DNA war unbemerkt auf mehren Chargen von Wattestäbchen gelandet und hatte eine der größten Ermittlungspannen der Polizeigeschichte verursacht. 
Die DNA ist kein kriminalistisches Allheilmittel, das wissen die Ermittler schon länger. Trotz größter Vorsicht kann es immer wieder zu Verunreinigungen und Fehlschlüssen wie beim Phantom von Heilbronn kommen. Da genetische Fingerabdrücke inzwischen für die Verbrecherjagd von zentraler Bedeutung seien, müsse das Risiko sogenannter Trugspuren unbedingt minimiert werden, sagt der Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Manfred Klumpp. Er fordert verbindliche Qualitätsstandards für das Testmaterial. Auch die Justiz traut der DNA noch nicht ganz. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf niemand alleine aufgrund eines DNA-Beweises verurteilt werden.

 

Hintergrund

Der genetische Fingerabdruck beschäftigt nicht nur Polizei und Verrbecher, sondern auch Kriminalbiologen, Gerichte, Väter und Künstler. Hier eine Auswahl an weiterführenden Informationen im World Wide Web.


Der Kriminalbiologe Mark Bennecke hat eine ausführliche Linkliste zur Ermittlungsarbeit mit gentechnischen Methoden zusammengestellt.
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Zur Verfassungsmäßigkeit des genetischen Fingerabdrucks - eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts
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Eine weitverbreitete Anwendung des genetischen Fingerabdrucks ist der Vaterschaftstest. Anfang 2008 beschloss der Bundestag ein neues Gesetz zur Klärung der Vaterschaft.
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Das britische Unternehmen DNA11 hält die genetischen Fingerabdrücke für Kunst und bietet individuelle DNA-Porträts an.
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