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Politik

EU-Patentamt: Verbrauchende Embryonenforschung unsittlich

02.12.2008
Das Europäische Patentamt wurde 1977 gegründet. Die Hauptverwaltung befindet sich in München, Nebenstellen befinden sich in Den Haag, Berlin und Wien.
Quelle: www.muc.in

In einer „Grundsatzentscheidung“ hat das Europäische Patentamt (EPA) in München am 27. November den Anspruch auf ein Patent für menschliche embryonale Stammzellen (ES) abgelehnt: Die Zellen wurden durch die Zerstörung von Embryos gewonnen, das verstößt in den Augen der Großen Beschwerdekammer der EPA gegen die „guten Sitten“.Anlass war eine Patentanmeldung der amerikanischen Universitätsstiftung "Wisconsin Alumni Research Foundation" (Warf) von 1995.



 

Patentantrag EP0770125

Das Europäische Patentamt dokumentiert online, wie weit die Patentanträge schon gediehen sind. Der Antrag EP0770125 zur Gewinnung von "Stammzellen aus Primatenembryonen" ist demnach (nicht ganz aktuell) noch im Prüfungsverfahren - 13 Jahre nach der Einreichung.

Zum Patentantrag bei der EPA: hier klicken 

Darin geht es um ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, den Menschen eingeschlossen, das der US-Stammzell-Pionier James Thomson mitentwickelt hatte. In den USA hält Thomson schon seit Jahren ein solches Patent. Nach ihrem Vorbild arbeiten heute Forscher weltweit. In dem in den USA zugelassenen Patent geht es um die Methode, die aus einem Embryo gewonnenen Stammzellen über lange Zeiträume in vitro aufzubewahren lassen, ohne dass sie das Potenzial verlieren, sich in jede beliebige Körperzelle zu entwickeln. Aus heutiger Sicht betrachtet markiert Thomsons Entdeckung den Beginn der Stammzellforschung (mehr...).

James Thomson hat die Stammzellen zum Menschen gebracht, wie dieser "Life"-Titel aus dem Jahr 2001 verkündet.Lightbox-LinkJames Thomson hat die Stammzellen zum Menschen gebracht, wie dieser "Life"-Titel aus dem Jahr 2001 verkündet.Quelle: Life

Den Patentantrag stellte Warf im Auftrag von Thomson bereits 1995, nach langen Beratungen lehnte das EPA schließlich 2004 ab. Das Verfahren ging in die nächste Instanz, die delegierte an die Große Beschwerdekammer: Diese lehnte das Patent jetzt endgültig ab, weil die Nutzung menschlicher Embryonen gegen die guten Sitten verstoße. Deshalb sei ein derartiges Verfahre nicht patentierbar. In Deutschland können Forscher mit embryonalen Stammzellen forschen. Nach der Novelle des Stammzellgesetzes (mehr...) müssen diese aber vor dem 1. Mai 2007 gewonnen worden sein.

Patenfähigkeit von embryonalen Stammzellen nicht ausgeschlossen

Das EPA betont, dass die jetzige Entscheidung nur die Zerstörung und anschließende Kultivierung von Embryonen betreffe, nicht aber die weitere Forschung mit den so gewonnenen Stammzellen. Damit sei die Patentfähigkeit von menschlichen Stammzellen nicht unbedingt ausgeschlossen, wie EPA-Sprecher Rainer Osterwalder anmerkte. „Über die Grundsatzfrage, ob menschliche embryonale Stammzellen patentfähig sind, wurde nicht entschieden“. Es sei "offen, was es konkret bedeutet, wenn jemand mit gekauften Zellen arbeitet".

Neuronen, die sich aus embryonalen Stammzellen entwickelt haben. Sie zeigen typische Merkmale von NervengewebeLightbox-LinkNeuronen, die sich aus embryonalen Stammzellen entwickelt haben. Sie zeigen typische Merkmale von NervengewebeQuelle: Wellcome Trust

Andere sehen das Urteil durchaus als Votum gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen an sich. „Das EPA hat ein Mal seine Linie des breiten Patentierens von Leben durchbrochen“, sagte Christoph Then von Greenpeace: „Solange etwas an Zellen aus Embryos erforscht wird, ist eine Patentierung nicht möglich.“ Ingrid Schneider vom Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt der Universität Hamburg, sagte, es sei gut, dass das EPA "so klar Stellung bezogen hat". Auch die EU-Bischöfe haben die Entscheidung begrüßt, ihr Generalsekretär Piotr Mazurkiewicz nannte sie „ein wichtiges Zeichen für den Schutz menschlicher Embryos“. 

200 Anträge auf Stammzellen-Patente

In einer Pressemitteilung ließ Warf verlauten, dass man derzeit weitere Schritte prüfe und verwies auf 40 Patente, die WARF in zwölf Ländern bereits auf Stammzellen erhalten hat. Derzeit liegen beim EPA rund 200 Anträge auf Patente zu embryonalen Stammzellen vor. Nach der Grundsatzentscheidung kann nun der erste bearbeitet werden. Wie viel das jetzige Urteil der Großen Beschwerdekammer für diese konkreten Anträge bedeutet, wird sich allerdings erst bei der ersten tatsächlichen Zulassung oder Nichtzulassung zeigen. Und das kann noch einmal ein paar Jahre dauern.

 

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